Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2007
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit |FRAME|DESIGNER|. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
1.2. Alle Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsrechte. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Alle Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebote und Auftragsbetätigung
2.1. Die Angebote von |FRAME|DESIGNER| sind freibleibend, Irrtümer vorbehalten.
2.2. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt mit der Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von |FRAME|DESIGNER| an den Auftraggeber zustande.
2.3. Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, auch Änderungen, Aufhebungen, Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Bestätigung von |FRAME|DESIGNER|.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit nicht individuell und schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart, werden unsere Leistungen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Verpackung, Frachtkosten, Zollkosten und eventuell anfallenden Versicherungskosten.
3.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von |FRAME|DESIGNER| hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese werden individuell vereinbart.
4. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
4.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah im Produktionsprozess anzumelden.
4.2. Der Auftraggeber hat das Recht auf eine einmalige Änderung/Nachbesserung nach Erhalt des ersten fertigen Films. Änderungswünsche danach werden nach Aufwand berechnet oder pauschal vereinbart.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1. Das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen verbleibt bei |FRAME|DESIGNER|.
5.2. Der Auftraggeber erhält von |FRAME|DESIGNER| ein einfaches Nutzungsrecht am Werk. Dies beinhaltet die öffentliche Vorführung (auch im Internet) sowie die kostenlose Weitergabe des erstellten Videos an Kunden.
5.3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
5.4. Eine Weitergabe/Wiederverkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung von |FRAME|DESIGNER| und kann erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber erfolgen.
5.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.
5.5. |FRAME|DESIGNER| hat nach §13 UrhG das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (auch Webseiten) als Urheber genannt zu werden, auch wenn die Nutzung an Dritte weitergegeben/weiterverkauft wurde.
5.6. |FRAME|DESIGNER| ist berechtigt, sämtliche hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu kopieren und – insbesondere im Rahmen eines Show-Reels – zu verwenden.
6. Rechte Dritter
6.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
6.2. Der Auftraggeber versichert, dass der/die Eigentümer von Immobilien/Grundstücken von den Dreharbeiten informiert sind und die Genehmigung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung erteilt haben.
6.3. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung der Pflichten aus den Punkten 6.1. und 6.2. beruhen, trägt der Auftraggeber und stellt |FRAME|DESIGNER| insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
7. Richtigkeit der Angaben
7.1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten oder fertigen Videos durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
8. Archivierung
8.1. Das ungeschnittene Filmmaterial wird von |FRAME|DESIGNER| für die Dauer von 4 Wochen nach Auftragsabnahme archiviert.
8.2. Die vom Auftraggeber abgenommenen Werke werden von |FRAME|DESIGNER| für die Dauer von 6 Monaten nach Auftragsabnahme archiviert.
9. Nebenpflichten
9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Während der kompletten Aufnahmezeit muss entweder der Auftraggeber selbst oder einer seiner Mitarbeiter am Produktionsort anwesend sein.
9.2. Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung eines Stromanschlusses am Produktionsort und trägt die entsprechenden Kosten sowie die anfallenden Stromkosten.
10. Haftung
10.1. Für Schäden an Aufnahmeobjekten haften wir, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte oder fertigen Videos entfällt jede Haftung von |FRAME|DESIGNER|.
11. Datenschutz
11.1. Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluß sein Einverständnis, dass |FRAME|DESIGNER| die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten betreffend den Auftraggebern, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeiten und auch elektronisch speichern darf.
11.2. |FRAME|DESIGNER| versichert, diese persönlichen Daten nur für interne Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2007
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit |FRAME|DESIGNER|. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
1.2. Alle Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsrechte. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Alle Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebote und Auftragsbetätigung
2.1. Die Angebote von |FRAME|DESIGNER| sind freibleibend, Irrtümer vorbehalten.
2.2. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt mit der Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von |FRAME|DESIGNER| an den Auftraggeber zustande.
2.3. Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, auch Änderungen, Aufhebungen, Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Bestätigung von |FRAME|DESIGNER|.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit nicht individuell und schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart, werden unsere Leistungen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Verpackung, Frachtkosten, Zollkosten und eventuell anfallenden Versicherungskosten.
3.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von |FRAME|DESIGNER| hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese werden individuell vereinbart.
4. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
4.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah im Produktionsprozess anzumelden.
4.2. Der Auftraggeber hat das Recht auf eine einmalige Änderung/Nachbesserung nach Erhalt des ersten fertigen Films. Änderungswünsche danach werden nach Aufwand berechnet oder pauschal vereinbart.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1. Das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen verbleibt bei |FRAME|DESIGNER|.
5.2. Der Auftraggeber erhält von |FRAME|DESIGNER| ein einfaches Nutzungsrecht am Werk. Dies beinhaltet die öffentliche Vorführung (auch im Internet) sowie die kostenlose Weitergabe des erstellten Videos an Kunden.
5.3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
5.4. Eine Weitergabe/Wiederverkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung von |FRAME|DESIGNER| und kann erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber erfolgen.
5.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.
5.5. |FRAME|DESIGNER| hat nach §13 UrhG das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (auch Webseiten) als Urheber genannt zu werden, auch wenn die Nutzung an Dritte weitergegeben/weiterverkauft wurde.
5.6. |FRAME|DESIGNER| ist berechtigt, sämtliche hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu kopieren und – insbesondere im Rahmen eines Show-Reels – zu verwenden.
6. Rechte Dritter
6.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
6.2. Der Auftraggeber versichert, dass der/die Eigentümer von Immobilien/Grundstücken von den Dreharbeiten informiert sind und die Genehmigung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung erteilt haben.
6.3. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung der Pflichten aus den Punkten 6.1. und 6.2. beruhen, trägt der Auftraggeber und stellt |FRAME|DESIGNER| insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
7. Richtigkeit der Angaben
7.1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten oder fertigen Videos durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
8. Archivierung
8.1. Das ungeschnittene Filmmaterial wird von |FRAME|DESIGNER| für die Dauer von 4 Wochen nach Auftragsabnahme archiviert.
8.2. Die vom Auftraggeber abgenommenen Werke werden von |FRAME|DESIGNER| für die Dauer von 6 Monaten nach Auftragsabnahme archiviert.
9. Nebenpflichten
9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Während der kompletten Aufnahmezeit muss entweder der Auftraggeber selbst oder einer seiner Mitarbeiter am Produktionsort anwesend sein.
9.2. Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung eines Stromanschlusses am Produktionsort und trägt die entsprechenden Kosten sowie die anfallenden Stromkosten.
10. Haftung
10.1. Für Schäden an Aufnahmeobjekten haften wir, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte oder fertigen Videos entfällt jede Haftung von |FRAME|DESIGNER|.
11. Datenschutz
11.1. Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluß sein Einverständnis, dass |FRAME|DESIGNER| die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten betreffend den Auftraggebern, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeiten und auch elektronisch speichern darf.
11.2. |FRAME|DESIGNER| versichert, diese persönlichen Daten nur für interne Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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